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Die Hausordnung

Am Anreisetag werden die zu belegenden Hütten gemeinsam mit dem Hausmeister und dem verantwortlichen Vertreter der Gruppe besichtigt und auf Sauerbkeit überprüft.
Alle Hütten sind am Abreisetag "Besenrein" zu verlassen. Die o. g. Personen überprüfen sich von diesem Zustand.

Die Versorgungshütte ist am Abreisetag nass zu reinigen und sämtliches Inventar ordnungsgemäß gespült zu hinterlassen. Fehlende Gerätschaften bzw. zerbrochenes Porzellan sind am Abreisetag dem Hausmeister zu melden und durch entsprechende Abgeltung eines Geldbetrages zu ersetzen.

Als Feuerstelle darf nur die vorgesehene Grillstelle benutzt werden.

Getränkedosen, Plastikverpackungen, Müll und Essenreste sind in den vorgesehenen Abfallbehältern bzw. gelben Säcken zu entsorgen. Glas ist im Glascontainer beim Feuerwehrgerätehaus - Eingang Quellenstrasse - zu entsorgen. Gefüllte Müllsäcke sind hinter der Blockhütte und nicht hinter dem Clubheim der SF Bachem-Rimlingen zu deponieren.

Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen vorzunehmen, der Bereich des Jugenddorfes darf nicht als Parkplatz benutzt werden.

Die Turnhalle darf grundsätzlich nur in Begleitung mit einem Betreuer und nicht mit Fußballschuhen betreten werden. Getränke dürfen ebenfalls nicht mit in die Turnhalle genommen werden. Zum Duschen darf nur der linke Duschbereich benutzt werden. Werden 2 Duschräume benutzt, so wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr vom Verein verlangt . Die im Eingangsbereich der Turnhalle ausgehängte Hallenordnung gilt ergänzend.

Die Sportanlage der SF Bachem-Rimlingen ist nach Verlassen des Lagers ebenfalls in dem gleichen Zustand zu verlassen, wie die Anlage vorgefunden wurde. Das zum Sportplatz gehörende Inventar (Mobiltore, Tornetze etc.) ist pfleglich zu behandeln. Schäden werden durch die SF Bachem-Rimlingen beim Verein geltend gemacht. Die Nutzung des Kunstrasenplatzes ist nur in Begleitung von erwachsenen Betreuern erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, dass weder Getränke noch Esswaren durch die Kinder im Bereich der Rasenanlage mitgeführt bzw. verzehrt werden; jeglicher Unrat (Kaugummi, Papierreste etc.) ist von der Anlage fern zu halten. Ebenso ist das Rauchen innerhalb der Anlage nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlung ist eine weitere Nutzung der Anlage für die Dauer des Aufenthaltes untersagt. Entstandene Schäden sind den SF Bachem-Rimlingen unverzüglich mitzuteilen und zu ersetzen.

Ergänzend die Hausordnung für die Nutzung der Turnhalle:

Die Benutzung der Halle ist nur möglich, wenn keine Benutzung durch Vereine oder Gruppen lt. Hallenbelegungsplan oder Veranstaltungskalender vorgesehen ist.

Die Halle darf nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden.

Das Benutzen der Tischtennisplatten ist nicht gestattet (Eigentum des TTV Rimilingen/Bachem). Die Turnhallentüre zum Flur ist ab 22.00 Uhr und bei Nichtbenutzung immer zuzusperren und das Licht auszuschalten.
Turngeräte und Einrichtungen der Halle dürfen nur unter Aufsicht erwachsener Betreuer benutzt werden. Generell hat immer eine Aufsichtsperson in der Halle anwesend zu sein.

Das Licht in den Hallen- und Duschkabinen sowie das Duschwasser sind bei Nichtbenutzung immer auszuschalten.

Jegliche Beschädigungen, Verschmutzungen sowie defekte Einrichtungen sind dem Hallenwart Herrn Friedbert Engel oder dem Verwalter des Kurt-Gluding-Dorfes Herrn Horst Engels unverzüglich zu melden.